Die

Nichteinhaltung der Anforderungen der DSGVO in Bezug auf Datenerhebung, Datenverarbeitung, Einwilligungsmanagement und Betroffenenrechte kann zu Bußgeldern von bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes oder 20 Millionen Euro führen. Es wird empfohlen, einen Rahmen für das Datenschutzmanagement einzurichten, der ein Verzeichnis der Datenverarbeitung, eine Datenschutzrichtlinie, eine Cookie-Richtlinie und einen Reaktionsplan für Datenschutzverletzungen umfasst.
Einhaltung von Cookies und
Tracking-Technologie Die Verwendung von nicht wesentlichen Cookies ohne die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers kann laut AZOP Strafen nach sich ziehen. Es wird empfohlen, ein legales Cookie-Banner zu verwenden, das die Nutzer akzeptieren oder ablehnen können, anstatt es standardmäßig ausgewählt zu haben.
Datenweitergabe und Verträge mit Dritten
Kommt ein Dritter seinen Compliance-Verpflichtungen nicht nach, kann die Plattform gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden. Es wird empfohlen, eine Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) zu unterzeichnen, in der die Sicherheitsmaßnahmen, die Zwecke der Verarbeitung und die Verantwortlichkeiten klar definiert sind.
Grenzüberschreitende
Datenübermittlungen Die Übermittlung von Daten außerhalb der EU ohne Inanspruchnahme eines rechtlichen Mechanismus ist illegal. Es wird empfohlen, dafür zu sorgen, dass alle grenzüberschreitenden Übermittlungen auf einer Rechtsgrundlage beruhen und dass unterzeichnete Aufzeichnungen aufbewahrt werden.

Wenn eine Datenschutzverletzung nicht innerhalb von 72 Stunden an das AZOP gemeldet wird, kann dies zu Geldstrafen führen. Es wird empfohlen, einen Mechanismus zur Reaktion auf Vorfälle einzurichten, der die Erkennung, Berichterstattung, Behebung und Benachrichtigung der Benutzer umfasst. Compliance in den Bereichen Marketing und Kommunikation
Das Versenden von Marketing-E-Mails ohne ausdrückliche Zustimmung kann gegen die DSGVO und die Verordnung über die elektronische Kommunikation verstoßen. Es wird empfohlen, die doppelte Anmeldung zu implementieren und eine Auscheckmethode bereitzustellen.

Wenn nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf Benutzeranfragen auf Zugang, Korrektur oder Löschung reagiert wird, kann dies zu einer Beschwerde führen. Wir empfehlen Ihnen, interne Verfahren einzurichten und einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Datenschutz für Minderjährige
Das Sammeln von Daten von Minderjährigen unter 16 Jahren ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten ist ein schwerwiegender Verstoß. Wir empfehlen, bei der Registrierung und Einreichung von Formularen Mechanismen zur Altersüberprüfung zu implementieren.